Verlängerung der Bearbeitungzeit der Abschlussarbeit
Die Bearbeitung der Bachelor- oder Masterarbeit verläuft nicht immer planmäßig. In Ausnahmefällen können wir Ihnen deshalb grundsätzlich eine Verlängerung ihrer Bearbeitungszeit gewähren. Sprechen Sie hierzu unbedingt zuerst mit Ihrem Betreuer!
Beachten Sie außerdem, dass der formlose Antrag spätestens 14 Tage vor der planmäßigen Abgabe eingereicht werden sollte!
Wie können Sie eine Verlängerung beantragen?
- Bevor Sie auf Ihren Betreuer zugehen, überlegen/prüfen Sie Folgendes:
- Gibt es einen triftigen Grund dafür, dass eine Verlängerung erforderlich ist (zu Gründen siehe unten)?
- Wie viele Wochen soll die angestrebte Verlängerung sein?
- Sprechen Sie Ihren Betreuer an und schildern Sie ihren Verlängerungswunsch
- Wenn Ihr Betreuer einverstanden ist, senden Sie eine E-Mail an den Erst- und Zweitprüfer in der Sie den Grund nach den obigen Kriterien schildern
- Wir leiten Ihren Wunsch anschließend an den Prüfungsausschuss und die Prüfungsverwaltung weiter und bestätigen Ihr Anliegen
Was ist ein triftiger Grund für eine Verlängerung?
Wir können Ihrem Wunsch auf eine Verlängerung nur nachkommen, wenn ihre Gründe die zusätzliche Bearbeitungszeit triftig rechtfertigen und nicht vorhersehbar und auch nicht von Ihnen zu vertreten sind. Die folgenden Beispiele können einen triftigen Grund darstellen:
- Krankheitsfall und/oder Krankenhausaufenthalte (Sie selbst oder eine von Ihnen betreute Person)
- Unvorhergesehene Verzögerungen bei der Implementierung/Datenauswertung/Literaturbeschaffung und -analyse/ etc.
- Verzögerungen durch Abhängigkeiten von Dritten (z.B. Praxispartner)
Die folgenden Gründe können wir leider nicht für Ihre Verlängerung berücksichtigen, da sie absehbar sind:
- Arbeitszeiten bei einem Studentenjob oder Praktikum
- Klausurenphasen und Abgaben bei anderen Kursen
- Schlechtes Zeitmanagement
- Urlaubsreisen